Die seit 1980 in allen Flächennutzungsplänen ausgewiesene „Grünfläche“ im Blockinneren des o.g. Plangebietes ist im aktuellen FNP ersatzlos durch vollständige Ausweisung als „Gemischte Baufläche“ entfernt worden. Und dies obwohl die Fläche in ihrer aktuell rechtsgültigen Größe die zur Aufnahme im neuen FNP erforderlichen Mindestgröße vom 5.000 qm erreicht. Insbesondere obwohl: - Die damit nicht mehr durch die ausgewiesene Grünfläche geschützten mehr als 30 Bäume durch Neupflanzung in Ihrer CO2-bindenen Wirkung erst wieder in ca. 25 Jahre ersetzen würden und - Auch nur annähernd adäquate Kompensationsmaßnahmen bzgl. der Begrünung im Nahbereich nicht mehr möglich sind. - Die 4- bis 5-geschossigen Bebauungen des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans, die Durchlüftung massiv einschränken und - Sich damit das Klima in dem Plangebiet und darüber hinaus ganz erheblich verschlechtern wird - Insbesondere hinsichtlich der Luft-Qualität und der Belastungen bei hohen Temperaturen. - Von dieser Belastung insbesondere auch zahlreiche Kinder und Jugendlichen der anliegenden Schul- und Betreuungseinrichtungen betroffen sind. - Die älteren Anwohner und Anwohnerinnen immer größere Probleme mit den Hitzeinseln in der Innenstadt (siehe Klimaschutzbereich im Entwurf des FNP*2030) bekommen. - Die Stadt Aachen, wie viele andere Städte, Regionen und Länder in Europa den Klimanotstadt ausgerufen hat. - Klimaschutz ein höchst aktuelles und relevantes politisches Thema ist. Mich macht es fassungslos, dass trotz laufender Proteste von Bürgerinnen und Bürgern, der aktuelle politische Debatten und der für den Klimaschutz auch in diesem Maßstab dringend angezeigten Handlungsbedarfe, für das genannte Plangebiet offensichtlich ohne entsprechende Berücksichtigung und geeignete Abwägung gegenteilige Festlegungen im FNP erfolgen sollen. Ich halte diese hinsichtlich des Klimaschutzes für kontraproduktiv. Die gewinnorientierten Interessen der Investoren scheinen dem Gemeinwohl übergeordnet zu sein. Und dies obwohl der Erhalt dieser Grünfläche einer bedarfsgerechten Wohnbebauung insgesamt für Aachen nicht entgegensteht. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, abweichend vom aktuell offengelegten Entwurf des FNP*2030 im Zuge der Festlegung den vollständigen Erhalt der genannten Grünfläche aus dem aktuell rechtsgültigen FNP fort zuschreiben.