Der Runde Tisch Klimanotstand Aachen hat mit weiteren Initiativen eine Stellungnahme zum sog. Bauturbo – dem §246e in der Novelle des Baugesetzbuches – verfasst. Er stellt sich ausdrücklich hinter die Stellungnahme zahlreicher Fachverbände. Wie bereits in vorangegangenen Beiträgen erläutert, wird der §246e eher entgegengesetzte Entwicklungen, wie eine Bodenspekulation, befördern, als zum Bau kostengünstiger Sozialwohnungen führen.

Anhörung im Bauausschuss des Bundestages
Am 11.11.24 hat eine Expertenanhörung im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des deutschen Bundestages zum §246e stattgefunden. Es wurden Experten aus verschiedenen Bereichen gehört. Kritische Stellungnahmen waren nur von einer Vertreterin der architects4future und dem Mieterbund zu hören. Den Vertretern der Immobilienbranche und der Baunindustrie gingen die Regelungen des §246e noch nicht weit genug. Die gemeinsame Stellungnahme ist an alle Mitglieder des Ausschusses sowie die regionalen Abgeordneten aller demokratischen Parteien versendet worden.
Die Baugesetzbuchnovelle
Was passiert nun
Mit dem Bruch der Regierungskoalition stehen nun viele Gesetzesvorhaben auf der Kippe. Ob nun die Baugesetzbuchnovelle zu den Gesetzen gehört, auf die man sich im Parlament noch einigen kann, ist nicht absehbar. Mit einer wahrscheinlich konservativ geführten neuen Regierung schwinden sicher die Hoffnungen auf eine Streichung des §246e.
Deshalb ist es nun umso wichtiger, dass hier die Kommunen selbst aktiv werden. Hier bestehen noch Möglichkeiten mit diesem Paragrafen umzugehen.