Der Bauturbo – nun kommt er doch
Die Novelle des BauGB Die Bundesregierung hat im Rahmen der Baugesetzbuchnovelle auch den § 246e Baugesetzbuch (BauGB) im Kabinett beschlossen. Nun befindet sich die Novelle
Es ist kein Gutachten zu möglichen Folgen für das Stadtklima erstellt worden. Das ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS IM AACHENER TALKESSEL (Auszug) sieht für den Bereich der Luisenhöfe einen Vorsorgebereich für das Stadtklima vor. Zudem liegt das Projektgebiet in einer Belüftungsbahn für die Innenstadt. Dies ist auch in der Klimacheckliste so festgestellt worden. Es liegen also keine weiterführenden Untersuchungen hierzu vor.
Trotz der Zusage aus der Politik, dass das Volumen des Parkhauses nicht erweitert wird, wird es nun doch wieder erweitert – jetzt als Gewerbefläche im nahezu gleichen Volumen wie beim Wettbewerbsentwurf als Parkhaus. Bei den Rundgängen mit der Politik aller Schattierungen war es Konsens, dass das Parkhaus jetzt schon ein großer Fremdkörper im Block ist und nicht erweitert werden soll. Man hat sogar die Frage gestellt, wie so etwas überhaupt genehmigt werden konnte.
Seit 1980 war die jetzt zur Bebauung vorgesehene Fläche im Flächennutzungplan (FNP) als Grünfläche ausgewiesen. Es gab Pläne hieraus einen Park zu machen, der an den Werkkunsthof anschließen sollte. Die Stadt hatte im Rahmen des Vorkaufsrecht die Möglichkeit die Fläche zu erwerben und hieraus eine Park zu machen. Zeitlich parallel wurde ein neuer FNP entwickelt. Jetzt ist die Fläche als urbanes Gebiet ausgewiesen. Das Gebiet liegt aber weiterhin im Schutzbereich Stadtklima und einer Belüftungsbahn für das Stadtklima.
Es ist von Anfang vorgesehen, dass keine Autos in den Block fahren sollen. Ein autofreier Innenblock bedeutet aber nicht, dass hier ein Quartier ohne Autos entsteht. Der ruhende Verkehr wird unter dem Quartier (Tiefgarage) und am Rand des Quartiers (Parkhaus) zu finden sein. Die Lage in der Stadt lässt ein komplett autofreies Quartier zu. Hiermit wird vermieden, dass Räume (Tiefgarage) gebaut werden, die in Zukunft sowieso obsolet werden. In der jetzigen Planung ist zu erkennen, dass die Tiefgarage zum Boxgrün geöffnet ist. Somit findet nun doch Autoverkehr mit seinem Emissionen (Licht/Abgase) im Innenblock statt.
Auf ein Klimagutachten wurde verzichtet. Die Stadt Aachen hat den Klimanotstand erklärt und den Klimaentscheid beschlossen. Bis 2030 soll Aachen klimaneutral sein. Hierfür muss eine entsprechende Bilanz erstellt werden. Diese Daten werden nicht bereitgestellt. Hierbei geht es nicht allein um Klimaneutralität im Betrieb. Bis zur Hälfte der CO2-Emissionen entstehen bei Neubauten in der Herstellung, dem Transport und dem Einbau der Materialien und Bauteile.
Es sollen 47 Bäume gefällt werden. 53 sollen nachgepflanzt werden. Die Bäume, die jetzt gefällt werden sollen, leisten in ihrer Funktion für das Quartiersklima und damit auch für die Anwohnergesundheit jetzt ihren großen Beitrag. Neu gepflanzte Bäume erfüllen diese Funktion – auch in ihrer Ökosystemfunktion – erst wieder in 20-30 Jahren.
Bei dem Projekt sollen 30.575 m² sog. Bruttogeschoßfläche (BGF) neu gebaut werden. Hiervon sind aber fast die Hälfte (insges. 48%) als Büro- und Gewerbeflächen sowie für eine Tiefgaragen vorgesehen. Von den Investoren und der Politik wird häufig das Zitat der Wohnungsnot bemüht (der Wohnraum hat insgesamt pro Kopf sogar zugenommen und nicht abgenommen – es wird Hier nur am wirklichen Bedarf vorbeigebaut). Zudem sind Büro- und Gewerbeflächen durchaus im Bestand ausreichend vorhanden und müssen nicht neu gebaut werden. Auch vor diesem Hintergrund ist der geringe Anteil an Wohnnutzung nicht nachvollziehbar.
Wie sonst eigentlich üblich, liegt kein Umweltbericht vor, der die einzelnenen Gutachten in einen Kontext stellt. Gemäß §13a besteht die Möglichkeit, auf einen Umweltbericht zu verzichten. Warum dieser Weg eingeschlagen und durch wen als auch wann dies beschlossen worden ist, ist uns nicht bekannt. Angesichts der bekannten Umweltauswirkungen durch den Neubau von Gebäuden ist es nicht nachvollziehbar, warum hierauf verzichtet worden ist.
Es gehen rund 2000 m² unversiegelte Fläche durch neue Bebauung verloren. Die Flächenbilanz, die nun aufgestellt worden ist, bezieht in die Berechnung auch begrünte Dächer und die Außenfläche über der Parkgarage mit ein. Vollwertige unversiegelte Flächen sind aber nur Flächen, die keine Bebauung darunter aufweisen.
Das Ergebnis des Wettbewerbs sah eine Mischung der verschieden Wohnnutzungen vor. Dies sollte der sozialen Durchmischung dienen. Auch auf der Website der Investoren ist von einem Miteinander, Gemeinschaftswohnungen, Mehrgenerationswohnen sowie Arbeiten die Rede. Nun sind alle Wohnnutzungen seperiert. Es gibt zwei Blöcke mit sozialem Wohnungsbau, zwei Bereiche mit frei finanziertem Wohnen und einem großen Bereich mit kleinen Appartments, welche als ‚Altenwohnen‘ dienen sowie große separate Flächen für Gewerbe.
Im sog. städtebaulichen Vertrag (SV) werden alle Randbedingungen festgelegt, die nicht über den eigentlichen Bebauungsplan und damit zusammenghängende Festsetzungen geregelt werden können. Der SV ist im Rahmen der Offenlegung bisher nicht veröffentlicht. Da die hier festgelegten Regelungen für die Öffentlichkeit interessant sind, ist eine Veröffentlichung unumgänglich und ein wesentlicher Bestandteil für eine transparente Beteiligung. Hierzu gibt es bundesweit Beispiele und Gerichtsurteile. Im Baugesetzbuch (BauGB) §11 ist nichts zu finden, was einer Veröffentlichung entgegensteht.
Im Wettbewerbsentwurf sollten die verschiedenen Nutzflächen im Sinne einer heterogenen Nutzung durchmischt werden. Sozialer Wohnungsbau sollte mit frei finanzierten Wohungen kombiniert werden. Gewerbeflächen sollten mit Wohnflächen verknüpft werden. Nun sind verschiedene Wohnnutzungen klar gegeneinander abgegrenzt. Dies lässt eine deutlich bessere Veräußerung der einzelnen Bauteile zu. Die Stadt Aachen hat beschlossen, dass ein Wechsel der Investoren nur 1:1 samt aller vertraglichen Rahmenbedingungen erfolgen darf. Dies ist im städtebaulichen Vertrag zusätzlich festzulegen.
Für den Abriss der Bestandsgebäude muss gegenüber der Bauverwaltung nur eine Anzeige erfolgen. Eine Genehmigung ist hierfür nicht erforderlich. Die Stadt und ihre Büger haben bzw. machen schmerzhafte Erfahrungen mit Brachen: Aquis Plaza, Bluegate, Campus West, abgeräumtes Kleingartenareal Weberstrasse, alte Tankstelle Westpark, Wertzgelände (immer noch nicht neu bebaut) … Falls ein vorzeitiger Abriss erfolgt, um das Gelände ggf. auch für einen anderen Investor baureif zu machen, besteht die große Gefahr, dass möglicherweise auch über Jahre hinweg eine Brache besteht, die im krassen Gegensatz zu der jetzigen Qualität des Innenblocks steht.
Der Gebäudesektor ist für 38% der weltweiten CO2-Emissionen (ca. 50% aus der Erstellung beim Neubau – allein 7% aus der Herstellung von Zement) sowie für 53% des Abfallaufkommens verantwortlich. Es gibt keine Aussagen zur ressourcenschonenden und kreislaufgerechten Konstruktion und Bauweise der Gebäude zu finden. Auch in der Klimacheckliste erfolgt hierzu keine Abfrage. Die C2C Gruppe Aachen hat untersucht, dass ca. 18.000 m² * 500kgCO2e/m² = 7.920.000kgCO2e (Herstellung von 528 Kompaktklasseautos oder 3.384 Jahre eines Normalhaushalts) im Kaldeareal gebunden sind.
Im Verkehrsgutachten sind die Knotenpunkte Boxgraben / Weber- und Mariabrunnstrasse sowie Reumont- und Südstraße untersucht worden. Es gibt aber Untersuchungen zu Hol- und Bringverkehren in Mariabrunn-, Reumont-, und Südstraße selbst. Hier kommt es regelmäßig zu Stauungen und zur Gefährdung von Kindern durch den Hol- und Bringverkehr. Zudem ist es durchaus möglich, dass durch die neuen Durchwegungen zum Boxgraben (Tor Kaldegelände und Ausgang aus Boxpark) neue Unfallschwerpunkte entstehen.
Die Tiefgarage ist auf der östlichen Seite – d.h. zum Boxpark – keine Tiefgarage mehr. Hier kommt sie aufgrund des Gefälles im Gelände vollständig aus der Erde. Dies bedeutet, dass es möglich ist die Tiefgarage natürlich zu belüften und zu beleuchten. Dies würde für den Boxpark bedeuten, dass er Lichtemissionen, Lärm und Abgasen ausgesetzt ist.
Das Forschungsprojekt die obsolete Stadt zeigt auf, dass viele Arten von Gebäudenutzungen in Zukunft nicht mehr gebraucht werden. Hierzu zählen unter anderem Parkhäuser bzw. Tiefgaragen und Räume für Gewerbe. Für die Luisenhöfe sollen 2.804 m² Tiefgarage und 7.410 m² Gewerbe (BGF) gebaut werden.
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Die Novelle des BauGB Die Bundesregierung hat im Rahmen der Baugesetzbuchnovelle auch den § 246e Baugesetzbuch (BauGB) im Kabinett beschlossen. Nun befindet sich die Novelle
Ehemaliger Schrebergarten soll bebaut werden. Ob die bestehende Kaltluftbahn hiermit unterbrochen oder stark gestört wird, ist unklar.
Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) verpflichtet die Kommunen zur Erstellung eines Lärmaktionsplans zur Minderung der Belastung der Bürger durch Lärm. Aachen hat diesen Plan