# 002 | Artikel in der AN: Planer müssen nachsitzen

Im Zusammenhang mit der Planungsausschusssitzung am 07.12.2017 berichten die Aachener Nachrichten am 13.12.2017 in ihrem Artikel  ‚Luisenhöfe‘: Planer müssen nachsitzen  über das Projekt Luisenhöfe. Ein mehrfach überarbeiteter Entwurf der Planer und somit der Investoren ist erneut zurückgewiesen worden. Bei unserem Gespräch am 08.12.2017 mit Vertretern des Planungsausschusses ist uns bereits vermittelt worden, dass man meilenweit von der Einführung eines Bebauungsplanverfahrens entfernt ist (siehe Beitrag 13.12.2017).

Dass es aber laut AN nun denkbar ist, weitere Planer in einem konkurrierenden Verfahren zu beauftragen oder gar einen Wettbewerb durchzuführen, ist eine sehr positive Entwicklung. Dies scheint vor allem mit dem Eindruck zu tun haben, dass der ‚große Wurf, welcher zustimmungsfähig und realisierbar wäre, bisher nicht gesehen wurde‘. Hinzu kommt laut AN der Eindruck des Planungsausschusses, dass ‚die Wohnbebauung viel zu dicht und zu hoch ausgelegt sowie städtebaulich zu wünschen übriglässt’. Dass es laut Politik nur besser werden kann, kann durch die Initiative nur unterstützt werden.

Im Artikel der AN wird von einer Nutzfläche (NF) von ‚nur‘ 15.000 m² gesprochen. Dies soll augenscheinlich von der vorher benannten sog. Bruttogeschoßfläche (BGF) von ca. 25.0000 m² ablenken und einen harmloseren Eindruck vermitteln. Die BGF beinhaltet alle bebauten Flächen. Die NF beinhaltet allein die nutzbaren Flächen. Flächen für Konstruktion, Erschließung sowie technische Flächen sind hiervon bereits abgezogen.

Die Konflikte, welche eine Behandlung von Entwürfen hinter verschlossenen Türen aufwirft, würden wir als Initiative gerne vermeiden und den Entwicklungsprozess der Luisenhöfe frühzeitig begleiten. Wie im Artikel benannt, ist die Kritik an einer zu dichten und zu hohen Bebauung bei anderen Projekten zum Teil zu spät gekommen und die Anwohner fühlen sich übergangen. Dies könnte bei einer transparenten Vorgehensweise vermieden werden.

Augenscheinlich sind die Qualitäten des Blocks bisher durch den Planer nicht beachtet worden. Um einen Wettbewerb für das gesamte Areal zu starten, müssen aber zunächst genau diese Qualitäten analysiert und bewertet werden. Hieraus ergeben sich bei einem Wettbewerbsverfahren die Rahmenbedingungen der Ausschreibung. Gerne stehen wir für die Ausarbeitung dieser Rahmenbedingungen in Kooperation mit der Stadt und dem Investor zur Verfügung.

‚Luisenhöfe: Planer müssen nachsitzen‘ Artikel AN vom 13.12.2017

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