Umbau Bunker

Die Aufstockung und der Umbau des Bunkers soll am 02.06.2022 im Planungsausschuss behandelt werden. Im Vorfeld hat zu diesem Projekt ein eingeladener Wettbewerb mit fünf Teilnehmern stattgefunden. Die BI war nur mit einem Vertreter ohne Stimmrecht in der Jury beratend vertreten. Grundsätzlich begrüßt die BI selbstverständlich die Ambitionen der Investoren an dieser Stelle hochwertige Architektur entstehen zu lassen, aber fragt sich gleichzeitig, warum hier Büroflächen des höheren Segments gebaut werden sollen.

Büroflächen – wofür in der heutigen Zeit?

Zusätzliche Büroflächen werden nicht mehr gebraucht. Im Zuge der Pandemie und dem damit zusammenhängenden Homeoffice stehen viele Büroflächen leer. Unternehmen struktrieren sich um, um Flächen ab zu stoßen. Es werden reihenweise shared office Konzepte entwickelt. Leerstehende Bürogebäude sollen zu Wohnungen umgebaut werden. Warum also neue Büroflächen bauen, wenn diese in großen Mengen vorhanden sind. Dies hat nichts mit eine nachhaltigen Planung und einem sorgfältigen Umgang mit Ressourcen auch im Sinne von bestehenden Bürogebäuden zu tun. Anscheinend handelt es ich ein Renommee Projekt für die eng mit der Landmarken AG verbundene Stadtmarken GmbH. Suffizienz ist hier der Ansatz – die Frage danach ist eine solche Nutzung an dieser Stelle überhaupt erforderlich. Können wir solche Projekte unserer Umwelt überhaupt noch zumuten?

Einhaltung der Traufhöhen

Von Politik und Verwaltung ist zugesagt worden, dass die angrenzenden Traufhöhen (Regenrinnen) eingehalten werden sollen. Dies wird mit den vorliegenden Entwürfen und auch dem Siegerentwurf nicht nur nicht eingehalten, sondern deutlich überschritten. Der Kommentar unseres Mitglieds der BI und beratenden Teilnehmers an der Jurysitzung zu den Traufhöhen ist im Juryprotokoll nicht zu finden. Wir fragen uns nun schon, wie bei dem Rest der Projektentwicklung verfahren wird.

Behandlung des Projekts im Rahmen des B-Plans

Zudem stellt sich die Frage, warum hier nun ein Projekt vorgezogen werden soll, wenn die Rahmenbedingungen für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan noch gar nicht bekannt oder gar festgelegt sind. Die Umgestaltung des Bunkers soll Einfluss auf die Entwicklung des gesamten Quartiers nehmen. Damit erscheint es uns mehr als logisch, dass diese ‚Einzelmaßnahme‘ im Gesamtkontext der Quartiersentwicklung betrachtet und entwickelt wird.

Quartiersnutzungen

In den unteren Etagen des Bunkers sollen Quartiersnutzungen untergebracht werden. Zunächst einmal erfreulich. Mit den Anwohner:innen und auch nicht mit uns als BI sind diese Ideen vorab nicht besprochen worden. Die Investoren behaupten, dass die gesamte Entwicklung des Quartiers im Einklang mit der Anwohnerschaft (siehe website der Investoren) erfolgt. Hiervon möchten wir uns ausdrücklich distanzieren. Auch sonst wird auf der website der Investoren viel von einem Miteinander berichtet. Um in einen Dialog zu kommen, muss man miteinander reden. Alle Gespräche mit den Investoren sind bisher nur auf unsere ausdrückliche Nachfrage entstanden. Wie eine Quartiersnutzung des Bunkers mit Leben gefüllt werden soll – hier gibt es bisher nur Fragezeichen.

Fahrradparkhaus

Die unteren Etagen des Bunkers sollen als Fahrradparkhaus genutzt werden. Tolle Idee, aber auch diese Idee stammt nicht von den Investoren, sondern ist von der BI über die Politik beigesteuert worden. Auch dies werden die Investoren mit ihrem Wahlspruch – Wohnen und Arbeiten für ‚Grünstadtmenschen‘ (siehe Projektwebsite) – sicher zu vermarkten wissen.

Energie- und Kulturbunker

In Hamburg wird gerade eine ganz andere und zukunftsträchtigere Nachnutzung für einen Bunker initiiert. Dort hat sich die Initiative KEBAP (KulturEnergieBunkerAltonaProjekt e.V.) gegründet. Hier wird ein ehemaliger Hochbunker, wie der in der Südstrasse, aus Viertel heraus, zu einem Energie- und Kulturprojekt entwickelt. Die energetischen Konzepte sind sehr interessent und gerade ist das Konzept zur Wärmeversorgung des Quartiers abgeschlossen worden. Nun geht es in die Umsetzung. Ob ein Energiekonzept wie KEBAP zum Einsatz käme, der Bunker Südstrasse als großer Pufferspeicher für Fernwärme oder als großer Eisspeicher für saisonale Energiespeicherung genutzt werden würde – der Bunker könnte eine große Rolle bei der kommunalen Wärmewärmewende spielen.

Prüfung der Klimarelevanz

Interessant sind auch die Angaben in der Vorlage der Verwaltung zur Klimarelevanz des Projektes. Hier werden alle Fragen mit – nicht eindeutig – beantwortet. Ebenso gibt keine Aussagen zu den CO2 Emissionen, die durch das Projekt emittiert werden. Auf kommunaler Ebene wird sehr viel über das Zurückfahren von CO2 Emissionen und die Klimafolgenanpassung gesprochen. Deshalb kann es nicht sein, dass solche Projekte vor einer weiteren Planung und Umsetzung nicht bilanziert werden. Wir können nicht weiter im Blindflug unterwegs sein. Erst genehmigen und dann hoffen, dass durch den Investor noch ein paar klimaschonende Maßnahmen umgesetzt werden, funktioniert nicht mehr.

Durch die Auslobung des Wettbewerbs wurde ein auch unter ökologischen Aspekten hochwertiger Entwurf erreicht, und es konnten Anforderungen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung eingebracht werden, wie beispielsweise Gründächer, Photovoltaik oder Fassadenbegrünung. Gebäude- und  planungsbezogene Beiträge zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung können umfassend im vorhabenbezogenen Bebauungsplan und im städtebaulichen Vertrag festgesetzt bzw. vereinbart werden.

https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp

Klimaneutralität und Ressourcenschonung

Warum ist hier von können die Rede. Die benannten Maßnahmen sind eigentlich ein Mindestmaß für einen Neubau. Von einer nachhaltigen Bauweise ist in keinster Weise die Rede. Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung müssen im Bebauungsplan und im städtebaulichen Vertrag festgelegt werden. Das Prinzip Selbstverpflichtung für die Investoren wird nicht mehr funktionieren.

Die Stadt Aachen hat am 19 Juni 2019 den Klimanotstand erklärt, am 21 Oktober 2021 die circular cities declaration unterschrieben, ist Mitglied im C2C Regionen Netzwerk geworden, hat am 30 März 2022 den Klimaentscheid angenommen… und diese Aufzählung ist noch nicht abschließend. Der Klimaentscheid fordert einen konkreten Plan zur Klimawende – den Klimastadtplan. Hier müssen alle laufenden Verfahren einbezogen werden. Anders ist das Ziel der Stadt Aachen bis 2030 klimaneutral zu sein, sicher nicht mehr zu schaffen.

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