# 006 | Treffen mit der BI Helios

Durch die Investoren ist während des gemeinsamen Gesprächs eine frühzeitige Anwohnerbeteiligung angeboten worden. Aus diesem Grund haben wir recherchiert, wie andere Beteiligungsprozesse verlaufen sind. Die Bürgerinitiative Helios in Köln Ehrenfeld hat bereits viel Erfahrungen im Umgang mit einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gesammelt. Deshalb haben wir uns am 08.03.2018 mit Vertretern der BI getroffen und uns den Prozess der Bürgerbeteiligung bei dem Projekt Helios erläutern lassen. Insgesamt ist die Bürgerbeteiligung, laut Aussagen der BI Helios, positiv verlaufen. Dieser Prozess wurde von Politik und Verwaltung mitgetragen. Im Vorfeld wurde ein Moderationsprozess abgestimmt. Dennoch war es aber sehr wichtig kontinuierlich einzufordern, dass die BI an allen Gremien und Prozessen beteiligt wurde. Selbst bei den Gutachterverfahren und dem Wettbewerb zur Integralen Universitätsschule war die BI in der Jury vertreten.

BI Helios Ehrenfeld
Helios Köln Ehrenfeld

Moderationsprozess BI Helios

Die Moderation zur Erarbeitung der Grundlagen für die Entwicklung des Heliosgeländes ist durch ein in Köln ansässiges Stadtplanungsbüro erfolgt. Durch die Stadt Köln ist dieser Prozess als Helios Forum auf den Seiten der Stadt Köln dokumentiert. Hier und vor allem auf der Website der BI Helios findet man alle Details zur Durchführung der Bürgerbeteiligung.

Moderation für die Luisenhöfe

Dies kann ein guter Ansatz sein, welcher selbstverständlich auf die Situation hier vor Ort angepasst werden muss, um zu ähnlich guten Ergebnissen wie in Ehrenfeld zu kommen. Als eine Art Schlussfolgerung hat uns die BI Helios mitgegeben, dass zum Abschluss des Moderationsverfahrens es unbedingt erforderlich ist, eine Redaktion der besprochenen Sachverhalte und Ergebnisse zu erwirken. Die Redaktion sollte außerdem unbedingt auch Bürger als Mitglieder haben. Die Ergebnisse dieser Redaktion sind dann in einen bindenden Schlussbericht sowie in einen Kodex für die zukünftige Planung und Nutzung eingeflossen.

Kodex zur Entwicklung des Geländes

Diese Art verbindliche Festlegungen sind aus unserer Sicht absolut erforderlich, da bisher nicht alle Beteiligten an dem zukünftigen Prozess bekannt sind. Dies ist auch noch nicht möglich, da vermutlich das Gelände der zukünftigen Luisenhöfe durch die Investoren nur bis zur Schaffung von Baurecht entwickelt wird. Alle in der Zukunft Beteiligten müssen sich aber ebenfalls an die vereinbarten Festlegungen gebunden fühlen und danach das Gelände entwickeln.

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