Der Bauturbo – nun kommt er doch

Die Novelle des BauGB

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Baugesetzbuchnovelle auch den § 246e Baugesetzbuch (BauGB) im Kabinett beschlossen. Nun befindet sich die Novelle und damit der §264e (S. 26/27) in der parlamentarischen Anhörung. Mit diesem Paragrafen werden Regelungen aus dem BauGB weitreichend außer Kraft setzen. Aachen ist gemäß § 201a BauGB als Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt ausgewiesen. Deshalb gilt der §246e auch für Aachen.

Im Referentenentwurf für das Kabinett war der §246e aufgrund sehr deutlicher fachlicher Stellungnahmen verschiedener Verbände (nach unten scrollen), die die Unwirksamkeit und die damit zusammenhängenden Fehlanreize und -entwicklungen dargestellt haben, nicht enthalten. Auf Druck der FDP und Kanzler Scholz ist er wieder in den Gesetzentwurf aufgenommen worden und von allen im Kabinett vertretenen Minister*innen beschlossen worden.

Dies könnte auch die Projektentwicklung der Luisenhöfe betreffen und damit nochmal deutlich schlechter werden, als das - was bisher geplant ist.

Die Novelle des BauGB

In der Novelle des Baugesetzbuches sind auch durchaus positive Aspekte zu finden. Es werden Grünflächen gestärkt, Anforderungen für die Klimaresillienz formuliert, Kommunen besser für Klimaanpassungsstrategie und die integrierte Stadtentwicklung aufgestellt, eine Verlängerung des Umwandlungsverbots von Miet- in Eigentumswohnungen (greift leider bisher nicht richtig)… Aber eine klare Festlegung zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus – bedauerlicherweise große Fehlanzeige.

Stand des parlamentarischen Verfahrens

Im Bundestag hat die erste Lesung des Gesetzes am 10.10.2024 stattgefunden. Hier ist ein Mitschnitt der Sitzung zu finden – auch interessant, weil im Rahmen dieser Debatte die erste Rede einer gehörlosen Abgeordneten im Bundestag stattgefunden hat.

Der Entwurf ist nun in den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Anhörung verwiesen worden. Am 11.11.2024 wird er dort behandelt. In diesem Rahmen finden ebenfalls die Expertinnen*anhörungen statt. Hier werden die Verbände, die sich bereits schriftlich geäußert haben, nochmals die Gelegenheit haben, dies vor dem Ausschuss zu tun.

Was kann man tun

Im Rahmen der parlamentarischen Befassung ist es möglich, die Baupolitischen Sprecher*innen der demokratischen Fraktionen sowie die lokalen Abgeordneten zu kontaktieren. Eine gute Möglichkeit hierzu hat der NABU mit seiner Petition – Ja zum Wohnungsbau – Nein zum Flächenfraß – geschaffen. Hier werden automatisch alle Mitglieder des Ausschusses angeschrieben.

Auf kommunaler Eben bleibt abzuwarten, wie mit diesem Paragrafen umgegangen werden kann.

Hintergrund

Eine Regelung wie der § 246e BauGB ist ursprünglich für die Erstellung von Flüchtlingsunterkünften eingeführt worden. Hier macht dies auch durchaus Sinn, da diese Bauten temporär sind und schnell erstellt werden mussten.

Jetzt aber für drei Jahre weitreichend die Regelungen des BauGB außer Kraft zu setzen, wird sicher nicht zu einem Bauturbo führen. Es werden Regelungen zur Erschließung der Grundstücke und Gebiete außer Kraft gesetzt, umweltrechtliche Prüfungen und Auflagen fallen weg, Partizipationsverfahren werden ausgesetzt und noch einiges mehr.