Eilt! – Lärmaktionsplan – nur noch bis zum 03.06.24 Eingaben möglich

Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) verpflichtet die Kommunen zur Erstellung eines Lärmaktionsplans zur Minderung der Belastung der Bürger durch Lärm. Aachen hat diesen Plan erstmals 2013 erstellt. Nun wird der Lärmaktionsplan zum vierten Mal fortgeschrieben. Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist nun veröffentlicht. Im Zuge der Veröffentlichung des Entwurfs wird eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Hierbei kann jeder Bürger der Stadt Aachen seine Anliegen in Bezug auf den Umgebungslärm einbringen.

Die Situation rund um die Luisenhöfe

Die Hauptimissionsquellen im Bereich der Luisenhöfe ist zum einen der viel befahrene Boxgraben und die Bahnstrecke zwischen Hauptbahnhof und dem Bahnhof Schanz. Bei Letzterer sind es vor allem die nächtlichen Güterzüge, die je nach Windrichtung einen erheblichen Lärmeintrag produzieren.

Der Blockinnenbereich ist im Gegensatz zum lauten Boxgraben eine Oase der Ruhe. Genau solche Orte sollen mit dem Lärmaktionsplan als Orte der Erholung vom Lärmstress der Umgebung gestärkt werden. Eigentlich sollen für alle Bürger solch ruhige Bereiche in erreichbarer Nähe geschaffen werden.

Was bedeutet dies für die Luisenhöfe?

Durch den Bau der Luisenhöfe wird massiv in den ruhigen Innenbereich eingegriffen. Nicht nur die Baustelle wird erheblichen Lärm verursachen, sondern auch die spätere Nutzung.

Wie sich die Zunahme des Lärms im Blockinnern durch Nutzung der Bewohner entwickelt, ist natürlich vom individuellen Verhalten abhängig. Nach aktueller Planung ist aber jetzt schon deutlich, dass der angeblich autofreie Innenblock nicht autofrei sein wird. Die geplante Tiefgarage soll zum Boxpark offen gestaltet werden. Dies ist durch Höhensprung im Gelände möglich. Die Tiefgarage wird auf einem Niveau mit dem Boxpark liegen. Fahrzeuggeräusche, Abgase und auch Lichtimmissionen können so ungehindert in den Boxpark dringen. Hiermit haben dann nicht nur die menschlichen Anwohner zu kämpfen, sondern auch die tierischen Bewohner des Blocks. Dies wird wiederum zu einer Reduzierung der Artenvielfalt führen. Und dies ist ebenso ein Verlust eines Erholungsraums – denn Vogelgezwitscher wird ganz im Gegenteil zu Verkehrslärm als sehr erholend empfunden.

Verlust an Lebensqualität durch die Luisenhöfe

Als Initiative haben wir uns nie vollkommen ablehnend gegenüber dem Projekt aufgestellt. Wir wollten aber immer die bestehenden Qualitäten stärken und in Einklang mit der Bebauung bringen. Dies widerspricht zwar den kurzfristigen Gewinninteressen der Investoren. Aber es drängt bei immer mehr Themen der Gesundheit im städtischen Umfeld (Hitzesommer – auch ein Thema auf die bisherige Planung keine richtigen Antworten liefert) die Frage auf, ob die Interessen der Investoren oder die der Anwohner höher bewertet werden.

Eingaben zum Lärmaktionsplan

Eine Eingabe zum Lärmaktionsplan muss weder fachlich noch sachlich tiefgehend begründet sein. Es kann alles eingereicht werden, was in Sachen Umgebungslärm wichtig erscheint.

In diesem Beitrag sind die konkreten Auswirkungen für die Luisenhöfen benannt. Eingaben können selbstverständlich für das gesamte Stadtgebiet gemacht werden.

§ 246e BauGB – der Bauturbo

Die Bundesregierung hat den Entwurf des § 246e Baugesetzbuch (BauGB) zusammen mit den Bundesländern auf den Weg gebracht. Dieser Paragraf soll Regelungen aus dem BauGB weitreichend außer Kraft setzen. Er wird für Gebiete mit angespannten Wohnungsmarkt gemäß § 201a BauGB gelten. Wen wundert es – Aachen gehört dazu.

Eine Regelung wie der § 246e BauGB ist ursprünglich für die Erstellung von Flüchtlingsunterkünften eingeführt worden. Hier macht dies auch durchaus Sinn, da diese Bauten temporär sind und schnell erstellt werden mussten.

Jetzt aber für drei Jahre weitreichend die Regelungen des BauGB außer Kraft zu setzen, wird sicher nicht zu einem Bauturbo führen. Es werden Regelungen zur Erschließung der Grundstücke und Gebiete außer Kraft gesetzt, umweltrechtliche Prüfungen und Auflagen fallen weg, Partizipationsverfahren werden ausgesetzt und noch einiges mehr.

Baugenehmigung = Bodenspekulation

Es soll mit dem § 246e erlaubt werden, für jedwede Fläche in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Bauantrag zu stellen, wenn sie nicht weiter als 100 m von einer bestehenden Siedlungsfläche entfernt ist. Auch in Gebieten mit bestehenden Bebauungsplänen kann in Abweichung zu den Vorgaben des Bebauungsplans ein Bauantrag gestellt werden. Die Verwaltungen müssen diesen Bauantrag innerhalb von 2 Monaten genehmigen. Sollte dies nicht erfolgen, ist der Antrag automatisch genehmigt. Dies bedeutet für Gebiete ohne Bebauungsplan, dass mit einem genehmigten Bauantrag der Wert des Grundstücks exponentiell steigt, ohne dass überhaupt eine Verpflichtung zum Bauen besteht. Noch weitergehend – es sind überhaupt keine Regelungen zu einer Quote für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen, obwohl es ja das Ziel dieser Regelung sein soll, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Weiterführende Infos

Einen guten Einblick in die gesamte Thematik geben dieser Artikel in der Bauwelt, sowie der Beitrag im Onlinemagazin Marlowes und der Podcast von der Stadtrederei mit einem ehemaligen Baudirektor der Stadt München.

Es gibt mittlerweile auch ein breites Bündnis sowie einen Appell mehrerer Verbände gegen dieses Gesetzesvorhaben. Selbst bei der schriftlichen Anhörung (im Link nach unten scrollen) der Verbände – diese musste innerhalb von drei Tagen erfolgen – gibt es viele kritische Stimmen zum Bauturbo. Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Städtetag, Landkreistag und der deutsche Städte- und Gemeindebund) haben eine sehr kritische Stellungnahme abgegeben. Positiv auf dieses Gesetzesvorhaben reagieren alleinig – wen wundert es – die Verbände der privaten Immobilienwirtschaft (siehe ebenfalls Stellungnahmen)

Was bedeutet dies für die Luisenhöfe?

Nach jetziger Einschätzung des Entwurfs für den § 246e BauGB könnte die Luisenhöfe GmbH bei Inkrafttreten des Paragrafen einfach einen Bauantrag für das Gebiet stellen. Dieser müsste, wie oben beschrieben, innerhalb von zwei Monaten genehmigt werden. Alle Probleme mit der Zuwegung wären damit vom Tisch. Die Luisenhöfe GmbH könnte auch weitgehend von den bisher geplanten Anforderungen aus dem laufenden Bebauungsplanverfahren zurücktreten.

Wir haben es aber bei der Luisenhöfe GmbH mit einem lokal verorteten Verbund von zwei Investoren zu tun, die Verantwortung für unsere Stadt übernehmen wollen.

Sinngemäßes Zitat eines der Investorenvertreter bei einem Rundgang:

Deshalb gehen wir davon aus, dass eine Anwendung des Bauturboparagrafen von der Luisenhöfe GmbH noch nicht einmal in Erwägung gezogen wird und wir uns sicher ganz beruhigt zurücklehnen können.😉🙃

BI Luisenhöfe mit Podcast beim Weltverbesserer

Wir haben einen Podcast zu den Luisenhöfen mit dem Weltverbesserer – besser gesagt, mit Birte Gernhardt gemacht. Sie hat den gleichnamigen Podcast initiiert und füllt ihn mit Leben und tollen Beiträgen. Wir, das sind Astrid Krumwiede und Karsten Schellmat als Vertreter der BI. Wir haben dargestellt, was der Stein war, der alles in Rollen gebracht, wie wir begonnen haben, wie wir uns aufgestellt haben und einen konstruktiven Ansatz verfolgt haben. Ebenso haben wir über das Viertel, die Unterstützung aus dem Viertel und von den vielen anderen Organisationen sprechen können.

Und wir haben unsere Forderungen für den B-Plan einmal nicht nur auf prägnante Aussagen reduzieren müssen, sondern konnten auch die Hintergründe ausführlich erläutern.

Wir glauben, dass dieses Interview ein ziemlich rundes Bild von der BI gibt und sind Birte Gernhardt für diese Möglichkeit der Darstellung sehr dankbar.

Also reinhören und diesen Podcast teilen, damit noch mehr Leute im Viertel und der ganzen Stadt verstehen, was uns antreibt und warum wir immer noch nicht aufgegeben haben.

Zum Weltverbesserer Podcast mit der BI Luisenhöfe

Brief an die Stadt

Nach Beendigung der Frist für die Eingaben zum Bebauungsplan am 10.02.2023 haben wir einen Brief an die Oberbürgermeisterin verfasst. Diesem Brief beigefügt war ebenfalls die gemeinsame Eingabe der BI mit 14 weiteren Nachhaltigkeitsorganisationen, welche auch von nahezu 100 Einzelunterzeichnern unterstützt worden ist.

Rolle des Luisenhospitals

In unserem Brief haben wir auch insbesondere die Rolle des Luisenhospitals im Planungsprozess hinterfragt. Hierzu muss man wissen, dass dem Luisenhospital der Hauptzugang – Grünstreifen und Ausgleichsfläche – neben dem Parkhaus in der Mariabrunnstraße gehört. Eine Rückfrage in der Bürger*inneninfo hat bestätigt, dass beinah die Hälfte der neuen Wohnungen Seniorenwohnungen werden sollen. Auf dem zuletzt in der Zeitung veröffentlichten Rendering war der Schriftzug LUISE zu sehen. Dies alles legt nahe, dass das Luisenhospital der Betreiber der Seniorenwohnungen und ggf. weiterer Einrichtungen sein wird. Als BI und Anwohner finden wir es beschämend, dass ein Nachbar bei solch großen Veränderungen nicht den Dialog mit der Nachbarschaft sucht und sich hinter den Investoren versteckt. Eine Missachtung der Belange der Nachbarschaft hat leider bereits Tradition. Eine lebenswerte Perspektive scheint bei diesem Projekt für die neuen „Grünstadtmenschen“ vorgesehen zu sein, die Nachbarschaft und die vorhandene Natur im Bestand sind eher ein quengeliger Störfaktor. Auch bei dem Neubau des Parkhauses ist das Luisenhospital nicht in einen wirklichen Dialog mit seiner Nachbarschaft getreten.

Bemerkenswert ist auch, dass gerade eine Klimaklage von Senioren*innen den europäischen Gerichtshof erreicht hat. Diese führen an, dass der Staat seiner Vor- und Fürsorgepflicht nicht nachkommt und sie damit in ihren Menschenrechten beschnitten werden. Im Block sollen nun 77 seniorengerechte Wohnungen gebaut werden. Die neuen Bewohner werden aber auf ein massiv verschlechtertes Kleinklima mit wahrscheinlich deutlich höheren Temperaturen im Innenblock gegenüber dem Bestand treffen. Auch wenn hier noch keine Entscheidung gefallen ist, zeigt diese Klage, dass insbesondere das Thema Klimaanpassung quer durch alle Altersschichten mit großer Besorgnis wahrgenommen wird. Immerhin ist ja ein Seniorenheim geplant!

Antwort der Stadt

Die Antwort der Stadt auf unseren Brief hat den Tenor, dass man im Rahmen der Beteiligung der Nachbarschaft schon viel mehr getan hat als üblich und vorgeschrieben. Es habe einen Workshop gegeben, bei dem die Anwohner*innen Wünsche äußern durften. Leider sind diese Wünsche nur in sehr geringem Ausmaß in die Planung eingeflossen. Die Nachbarschaft sei in den Wettbewerb einbezogen worden. Ja dies stimmt, aber eben auch nur mit einer Stimme. Abstimmen konnten wir auch dort nur über einen Entwurf, welcher noch am wenigsten schlimm war. Er ließ zumindestens noch den Erhalt des Kaldegeländes zu, was aber in der weiteren Bearbeitung überhaupt keine Rolle mehr gespielt hat. Ebenso hat dieser Entwurf auch schon die damals vorgebrachten Einwände im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung des Projektes nicht wirklich beantworten können.

Bezeichnend ist auch von wem der Brief beantwortet und unterzeichnet worden ist. Es ist die stellvertretende Abteilungsleiterin der bearbeitenden Abteilung. Unser Brief war an die Oberbürgermeisterin, die zuständigen Dezernent*innen sowie die entsprechenden Ausschussmitglieder der beteiligten Ausschüsse adressiert.

Wie macht man Eingaben?

Als Bürgerinitiative setzen wir uns seit Jahren für eine nachhaltige Gestaltung des Projekts Luisenhöfe im Südviertel ein. Diese Erfahrung möchten wir teilen.

Nun liegen die Unterlagen für den Bebauungsplan aus bzw. sind im Netz aufrufbar.

https://luisenhoefe-aachen.de/…/unterlagen-zum…/

Wie können sich Bürger*innen in einen solchen Prozess einbringen? Wo sind die Unterlagen zu finden? Wie macht man sog. Eingaben für Kritik, Verbesserungsvorschläge, Widersprüche…? Wie läuft der Prozess zur Erstellung eines Bebauungsplans überhaupt ab.

Dies möchten wir am 27.01.2023 von 16-.00-18.00 bei den meffis, Atelier (gelberRaum) in der Mefferdatisstrasse 16-18 erläutern und beraten auch gerne.

Ebenso erläutern wir dies auch in unserem letzten Blogbeitrag. Hier kann auch die gemeinsam mit 9 weiteren Nachhaltigkeitsorganisationen erstellte Fragenliste ‚unterschrieben‘ werden.

Zur weiteren Information haben wir auch ein factsheet erstellt.

https://luisenhoefe-aachen.de/factsheet/

Eingaben B-Plan | Eingabe mehrerer Nachhaltigkeitsgruppen

Bis zum 10.2.2023 können Eingaben zum Bebauungsplan Luisenhöfe gemacht werden. Die Offenlage der Unterlagen lässt die Möglichkeit zur Einreichung von Eingaben zu. Eingaben sind Einsprüche, Widersprüche, Vorschläge… die zum aktuellen Stand der Planung eingereicht werden können. Diese können einerseits persönlich als auch durch Organisationen eingereicht werden. Zudem kann hier die gemeinsame Eingabe der Bürgerinitiative mit mehreren Nachhaltigkeitsgruppen unterstützt werden. Es ist aber SEHR WICHTIG, dass persönliche Eingaben gemacht werden. Eine ausführliche Anleitung findet sich in unserem Blogbeitrag.

Bürger*inneninfo

Unter den Nachbarn rumort es beim Bauprojekt Luisenhöfe gewaltig

AN/AZ am 17.01.2023

titelt die Aachener Zeitung. Es war in der Tat eine recht aufgewühlte Veranstaltung. Es wurde mehrmals betont, dass dies nur eine Informationsveranstaltung ist, diese nicht protokolliert wird und auch dort keine Eingaben gemacht werden können. Dies gehe nur online oder im Verwaltungsgebäude der Stadt Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage Raum 400.

Grundsätzlich war der Unmut über das Projekt und über die fehlende Beteiligung der Anwohnerschaft sehr groß. Gerade deshalb ist es wichtig sehr viele persönliche Eingaben zu machen.

Eingabe mehrerer Nachhaltigkeitsgruppen

Ebenso kann die gemeinsame Eingabe der BI mit 9 weiteren Nachhaltigkeitsgruppen unterstützt werden. Diese Eingabe ist ebenfalls unter:

Eingaben Bebauungsplan Initiativen

zu finden. Hier kann mit Angabe des Namens diese Eingabe unterstützt werden.

Hier sind 22 Fragen zum Projekt zu finden. Diese sind sehr grundsätzlicher Natur als auch Fragen zum Thema Auswirkung der Bebauung auf das Klima und Maßnahmen zur Klimaanpassung. Hierauf konnten Stadt und Investoren wenig Antworten geben. Deshalb werden wir diese Fragen gemeinsam einreichen und ebenso an Politik und Verwaltung mit der Bitte um Antworten senden. Der gesamte Fragenkatalog findet sich hier.

Letzte Möglichkeit der Einflussnahme

Eingaben zu tätigen ist die letzte Möglichkeit der formalen Einflussnahme durch die Bürger*innen. Jede Eingabe, die mit dem Projekt in irgendeiner Form zu tun hat, ist möglich. Deshalb ist es wirklich wichtig selbst Eingaben zu machen und unsere ‚Petition‘ zu unterstützen.

Zur weiteren Information haben wir auch ein factsheet erstellt.

https://luisenhoefe-aachen.de/factsheet/

Investoren bezeichnen Kritik als „schlechten Witz“

Der unten stehende Leserbrief ist am Dienstag an die Aachenener Zeitung / Nachrichten versendet worden. Er ist eine Reaktion auf den Zeitungsartikel, in dem die Investoren die Kritik der BI als ’schlechten Witz‘ bezeichnen.

Zusätzlich ist auch ein Leserbrief des Aachener Baumschutzbündnis zum gleichen Artikel (in der gedruckten Ausgabe lautet der Titel: „Investoren sprechen von einem Vorzeigeprojekt“) erschienen. Dieser Leserbrief ist hier zu finden.

Ebenfalls gab online auch einige Kommentare zum Artikel.

Leserbrief zum schlechtem Witz

Innovatives Engagement von Bürger*innen ist unbequem. Sich für ein nachhaltiges Quartier mit bezahlbarem Wohnaum einzusetzen und nicht jeden Kompromiss gutzuheißen ist also ein „schlechter Witz“.

Mit wagem, semantisch aufgeblähtem Werbesprech entwertet ein Investor  quartiersgewachsene Identität, klebt sein „Grünstadtmenschen“ – Label drauf, perlt ein fragwürdiges Mobilitätsbudget in die Diskussion und will bundesweit Furore machen. Welch eine Hybris. Dachgärten, Solaranlagen, Carsharing etc. Nichts Neues.

Der Investor wirbt für Kompromisse für dringend benötigten Wohnraum. Richtig. Der muss bezahlbar sein, so dass sich ein Stadt-Leben auch Geringverdienende und Familien leisten können. Klar werden sozial geförderte Wohnungen gebaut. Doch wie lange läuft die Sozialbindung? Im innerstädtischen Bereich stehen seit langem viele Immobilien leer. Im Gegensatz zu anderen Städten gibt es in Aachen keine funktionierende Leerstandsabgabe.

Wohnraum zu schaffen scheint in Aachen nur durch CO2-intensive Betonneubauten zu funktionieren. Die Klimasituation hat sich in den letzten Jahren dramatisch geändert. Innovativ wäre ein Nachhaltigkeitsgutachten, alternative Baumaterialen oder die Sanierung im Bestand der Gewerbebauten. Dies rechnet sich aber nicht für das Investment. Wenn der Innenblockbereich durch Beschlussfassung des Bebauungsplans zu Bauland wird, rechnet sich das Investment schon. Und dann kann alles lukrativ weiterverkauft werden. Nicht das erstemal in Aachen. Investorenmonopoli ist legitim, allerdings gesellschaftspolitischer Anachronismus.

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Unterlagen zum Bebauungsplan

Die Unterlagen zum Bebauungsplan sind nun einsehbar. Es sind alle Planunterunterlagen, die erstellten Gutachten und weitere Unterlagen über das Portal der Stadt Aachen einsehbar.

Städtebaulicher Vertrag

Entscheidende Unterlagen fehlen aber doch. So ist der zum Bebauungsplan gehörende städtebauliche Vertrag bei den Unterlagen nicht zu finden. Hierin werden alle Vereinbarungen, die nicht in den Planunterunterlagen dargestellt werden können, festgelegt. Dies ist also ein essentieller Bestandteil des Bebauungsplans. Es ist sehr verwunderlich, dass diese Vertragsunterlage nicht öffentlich gemacht wird. Sollte sie noch gar abschließend erstellt sein, entspräche dies nicht dem Projektfortschritt. Im Sinne eines transparenten und ehrlichen Umgangs mit den Anwohnern verlangen wir eine sofortige Veröffentlichung des städtebaulichen Vertrages.

Umweltbericht

Es ist kein Umweltbericht zum Verfahren erstellt worden. Der Umweltbericht würde die Ergebnisse aller Gutachten abwägen und Schlussfolgerungen hieraus ziehen. Den Unterlagen ist eine Klimacheckliste beigelegt. Die Klimacheckliste beschreibt in großen Teilen den geplanten Zustand. Eine Abwägung gegenüber der bestehenden Situation erfolgt nicht. Ist die Klimacheckliste aus dieser Sicht das richtige Abwägungsmittel? Von wem ist Klimacheckliste bearbeitet worden? Ist zur Beantwortung externer und unabhängiger Sachverstand hinzugezogen worden? Der Klimacheckliste ist zu entnehmen, dass keinerlei vertraglichen Regelungen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung vorgenommen werden sollen. Wie lässt sich dies erklären? Wird hier auf die Kooperation und den guten Willen der Investoren gesetzt?

Klimagutachten

„Unterlagen zum Bebauungsplan“ weiterlesen

Bürger*inneninformation startet

Am 16.01.2023 findet ab 18:30 die Bürger*inneninfo zu dem Bebauungsplan Luisenhöfe statt. Die Veranstaltung findet in der bischöflichen Akademie in der Leonhardstrasse 18-20 statt.

Die Unterlagen zur Offenlage können ab dem 09.01. bis zum 10.02.23 (siehe Plakat der Stadt Aachen) im Verwaltungsgebäude eingesehen werden. Online sind die Unterlagen – dies ist nicht auf der Ankündigung der Stadt erwähnt – als Verwaltungsvorlage hier zu finden (oben rechts auf Vorlage oder Vorlage Sammeldokument klicken). Den alten Stand zum Wettbewerbsergebnis findet man zum Vergleich hier. Alle Gutachten, die als Grundlage für die Planung gedient haben, fehlen aber (noch?). Ebenso ist der zu einem Bebauungsplan nach §13a zu erstellende Umweltbericht dort nicht zu finden.

Gutachten und Umweltbericht

Wir werden auf die Veröffentlichung aller Unterlagen, die als Grundlage der Planung gedient haben, dringen. Eine Offenlegung von 4 Wochen halten wir nicht für ausreichend. Investoren, Planer und Verwaltung haben sich über 5 Jahre mit diesen Unterlagen beschäftigt. Jetzt sollen Anwohner*innen und interessierte Bürger*innen innerhalb von 4 Wochen in Ihrer Freizeit die Unterlagen durchsehen und beurteilen. Hinzu kommt, dass die abschließenden Unterlagen erst eine Woche vor der Infoveranstaltung offengelegt werden. Dies macht es Anwohner*innen und interessierten Bürger*innen schwer differenzierte Fragen zur Infoveranstaltung zu stellen.

Eingaben der ersten Bürger*innenbeteiligung

„Bürger*inneninformation startet“ weiterlesen

Wir sind fassungslos

Die Pläne für Bebauung sind veröffentlicht (links sind hier zu finden). Geändert hat sich kaum etwas, außer dass alles ein wenig höher geworden ist. Im Januar oder ggf. schon vor Weihnachten beginnt die Offenlage und die Bürgerbeteiligung. Die Beschlüsse zum Beginn des Verfahrens werden bereits in der nächsten Woche erfolgen (06.12 Umweltausschuss / 07.12 Bezirksvertretung Mitte – nur hier darf man das Wort ergreifen / 08.12 Planungsausschuss) gefasst.

Bauen in Zeiten der Klima- und Ressourcenkrise

Angesichts der dieser Krisen ist es uns unverständlich, dass hier ein Projekt – man muss sagen – durchgezogen wird, was unter ganz anderen Vorzeichen entwickelt worden ist. Die Entwickler*innen dieses Projektes haben dies immer noch imer nicht erkannt und wollen – ein Weiter so.

Dass Investoren sich hier nicht neu positionieren und alleinig Greenwashing betreiben (ein Quartier für Grünstadtmenschen) ist ja nicht weiter verwunderlich. Stadt und Politik muss aber ihre / seine Bürger schützen und die Stadt auf zukünftige Auswirkungen des Klimawandels ausrichten. Alte Zusagen der vorangegangenen Koalitionen im Stadtrat – und hierauf wird sich berufen – können vor diesem Hintergrund keine Gültigkeit mehr besitzen. Auch wenn wir uns wiederholen, hier noch einmal die konkreten Themen, welche unbedingt in der Planung beachtet werden müssen.

  • Es sollen 47 Bäume für dieses Vorhaben gefällt werden > die Stadt wird immer heißer und wir leisten uns es wirklich so viele innerstädtische Bäume zu vernichten.
  • Die neue Baumasse und die Fällung der Bäume werden eine Verschlechterung für die Gesundheit der Anwohner bedeuten > Hitzeereignisse, Feinstaub und mentale Gesundheit.
  • Es sind keinerlei Maßnahmen zur Abpufferung von Starkregenereignissen vorgesehen > das Prinzip der Schwammstadt scheint ein Fremdwort zu sein.
  • Neue Stellplätze kreieren neue Verkehrsströme > Die Chance für ein wirklich autofreies Quartier wird komplett vertan.
  • Das Bauen und Betreiben von Gebäuden ist für ca. 38% der C02 Emissionen verantwortlich > Diese entstehen bei Neubauten zu 50% bei der Herstellung der Materialien.
  • Das Bauen von Gebäuden nimmt ca. 50% des Ressourcenverbrauchs ein > Es gibt keine Aussage zu einer nachhaltigen Bauweise
  • Das Bauen ist für 53% der Abfallströme verantwortlich > Ein sinnvoller Umgang mit Bestand (Kalde-Gelände) steht nicht mehr zur Debatte.
  • Mit einem Anteil von 30% (aktuell sogar 36% und dies ist noch zu wenig) sozialem Wohnungsbau wird am Bedarf vorbeigebaut > Dieser Anteil hilft nicht denen, die wirklich eine Wohnung brauchen.
  • Den Grundrissen nach zu urteilen wird ein großer Anteil der freifinanzierten Wohnungen für die sog. silberne Genration – betreutes Wohnen – gebaut. Es könnten aber Mikroapartments sein. > Beide Wohnformen sind höchst lukrativ zu verkaufen und bilden in diesem Verhältnis nicht den Bedarf ab.

Aussagen aus der Vorlage der Verwaltung

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