Der Luftreinhalteplan der Stadt Aachen ist als zweite Fortschreibung im Entwurf veröffentlicht. Die Stadt Aachen regiert hiermit auf das Urteil zum Dieselfahrbot vom 08.06.2018. Ob die in der Fortschreibung beschriebenen Maßnahmen ausreichend sein werden, wird von der Bezirksregierung Köln beurteilt.
Bis zum 15.11.2018 läuft das offizielle Beteiligungsverfahren. Eingaben können bis zum 29.11.2018 erfolgen. Auf Seite 98 ist der Ablauf der Beteiligung dargestellt.
Der Beitrag von Grünstrukturen (Filterung der Luft) wird hier nicht benannt. Über den Boxpark hinaus sollten deshalb weitere Grünstrukturen erhalten bleiben. Bis eine neue Bepflanzung den Beitrag liefert, welche das jetzt bestehende Grün und die alten Bäume liefern, müssen erst Jahre vergehen.
Durch die Vermeidung des Baus neuer Stellplätze im Rahmen eines alternativen Mobilitätskonzept kann verhindert werden, dass noch mehr Autos in die Stadt fahren. Die neue Landesbauordnung und die Stellplatzverordnung der Stadt Aachen bietet hierzu die entsprechenden Möglichkeiten. Denn durch Vermeidung von Verkehr ist eine deutlich grössere Reduktion des Austauschs von Schadstoffen zu erreichen, als immer nur auf technische Lösungen beim Schadstoffausstoß zu setzen.
Als Initiative Luisenhöfe werden wir zu beiden Punkten eine Eingabe verfassen. Es wäre sicher hilfreich, wenn viele Eingaben zum Luftreinhalteplan gemacht werden. Die Eingaben müssen per E-Mail an lrp@brk.nrw.de oder stadt.aachen@mail.aachen.de gesendet werden. Betreff und Eingangsbestätigung nicht vergessen.
2. Fortschreibung 2019 – Entwurf